Sind Lightroom-Presets urheberrechtlich geschützt?

Presets sind im Kern Sammlungen von Zahlenwerten: Kontrast, Farbtemperatur, Tonwertkurven und ähnliche Einstellungen, gespeichert in einer XMP-Datei. Ob und wie diese Zahlenwerte urheberrechtlich geschützt sein können, wird in Fachkreisen unterschiedlich diskutiert, eine einheitliche, abschließende Antwort gibt es dafür nicht.
Presets als Sammlung von Einstellungen
Ein Preset selbst enthält in der Regel keine Bilddaten, sondern ausschließlich Parameter, die eine Software auf ein Foto anwendet. Diese Eigenschaft unterscheidet ein Preset grundlegend von einem Foto und wirft die Frage auf, ob und inwieweit klassische Kriterien des Urheberrechts, etwa eine „persönliche geistige Schöpfung", auf eine solche Werteliste überhaupt zutreffen.
Warum es hierzu keine einfache, pauschale Antwort gibt
Die Einordnung hängt unter anderem davon ab, wie umfangreich, individuell und aufwendig ein Preset gestaltet ist, und welche Rechtsordnung im Einzelfall betrachtet wird. Zwischen einer einfachen Anpassung wie einer leichten Kontraststeigerung und einem aufwendig entwickelten, komplexen Bearbeitungsstil mit vielen aufeinander abgestimmten Reglern kann es hier deutliche Unterschiede in der Bewertung geben.
- Presets bestehen meist aus reinen Zahlenwerten, nicht aus Bilddaten.
- Die Schutzfähigkeit von Zahlenwerten wird in der Rechtswissenschaft nicht einheitlich beurteilt.
- Umfang und Individualität eines Presets können bei einer Bewertung eine Rolle spielen.
- Die Rechtslage kann sich zwischen Ländern, etwa innerhalb und außerhalb der EU, unterscheiden.
Ob ein konkretes Preset urheberrechtlich geschützt ist, lässt sich nicht allgemein, sondern nur für den jeweiligen Einzelfall und meist nur von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt verlässlich einschätzen.
Der Unterschied zwischen dem Foto und dem Preset
Losgelöst von der Frage nach dem Preset selbst gilt für das zugrunde liegende Referenzfoto häufig ein eigener, meist klarer einzuordnender Schutz als Lichtbildwerk. Wer ein fremdes Foto nutzt, um daraus etwas abzuleiten, sollte diese beiden Ebenen, Foto und Preset, gedanklich immer getrennt betrachten.
Was das für die eigene Praxis bedeuten kann
Wer eigene Presets aus eigenen Fotos entwickelt, bewegt sich in der Regel auf deutlich sichererem Terrain als bei der Verwendung fremder Referenzfotos. Der eigene Bearbeitungsstil, entstanden aus eigener kreativer Arbeit, lässt sich zudem unabhängig von offenen Rechtsfragen frei weitergeben oder anpassen.
- Wie individuell und aufwendig ist das Preset im Vergleich zu einer einfachen Grundeinstellung?
- Stammt das zugrunde liegende Referenzfoto von dir selbst oder von einer anderen Person?
- In welchem Land soll das Preset genutzt oder verbreitet werden?
- Gibt es bereits vertragliche Regelungen, etwa bei Presets aus einem Kurs oder Paket?

Eine Werteliste ist nicht automatisch schutzlos, aber auch nicht automatisch geschützt. Dazwischen liegt eine Frage des Einzelfalls.
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