Wem gehören die Bearbeitungseinstellungen eines Fotos?

Wem gehören die Bearbeitungseinstellungen eines Fotos?
Foto von Erwin Bosman auf Unsplash
Wem gehören die Bearbeitungseinstellungen eines Fotos?

Wenn von „Eigentum" an Bearbeitungseinstellungen die Rede ist, geht es eigentlich um mehrere unterschiedliche Ebenen gleichzeitig: das Foto selbst, die Person, die es aufgenommen hat, die Person, die es bearbeitet hat, und die daraus abgeleiteten Zahlenwerte. Diese Ebenen sauber zu trennen, hilft, die Frage überhaupt sinnvoll zu diskutieren.

Die erste Ebene: das Foto als Werk

In vielen Rechtsordnungen, auch in Deutschland und der EU, kann ein Foto als Lichtbild oder Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt sein. Dieser Schutz liegt typischerweise bei der Person, die das Foto aufgenommen hat, unabhängig davon, wer es später bearbeitet.

Die zweite Ebene: die Bearbeitung selbst

Wird ein Foto von einer anderen Person bearbeitet als der, die es aufgenommen hat, etwa im Rahmen eines Auftrags, kommen häufig zusätzliche vertragliche Regelungen ins Spiel, die festlegen, wer welche Nutzungsrechte am bearbeiteten Ergebnis erhält. Ohne einen solchen Vertrag bleibt die Einordnung oft weniger klar.

  • Das Foto als Aufnahme: Rechte liegen meist bei der fotografierenden Person.
  • Die Bearbeitung: kann vertraglich gesondert geregelt sein, etwa bei Auftragsarbeiten.
  • Die abgeleiteten Zahlenwerte, also das Preset: rechtliche Einordnung wird unterschiedlich diskutiert.
  • Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen: eine weitere, oft eigenständige Ebene.

Die dritte Ebene: abgeleitete Einstellungen und Presets

Ein Preset beschreibt, wie ein Foto verändert wurde, enthält aber üblicherweise keine Bilddaten selbst. Ob diese abgeleiteten Zahlenwerte einer bestimmten Person im rechtlichen Sinn eines Schutzrechts „gehören" können, wird unterschiedlich beurteilt und hängt unter anderem vom Umfang und der Individualität des jeweiligen Presets ab.

Persönlichkeitsrechte als eigenständige Ebene

Zeigt ein Foto erkennbare Personen, kommen zusätzlich Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Menschen ins Spiel, unabhängig vom Urheberrecht am Foto selbst. Diese Ebene betrifft vor allem die Veröffentlichung und Verwendung des Fotos, weniger die technischen Bearbeitungswerte.

  1. Wer hat das Foto ursprünglich aufgenommen?
  2. Wer hat es bearbeitet, und gibt es dazu eine vertragliche Regelung?
  3. Zeigt das Foto erkennbare Personen, die zusätzlich einbezogen werden müssen?
  4. Wie individuell und umfangreich ist die abgeleitete Werteliste, das Preset?
Wem gehören die Bearbeitungseinstellungen eines Fotos?

Eigentum an einem Foto ist selten eine einzige Frage, sondern mehrere übereinandergelegte Fragen.